Bildet Berlin! ist ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder und Unterstützer:innen es leid sind, tatenlos zuzusehen wie sich die Qualität der schulischen Bildung in Berlin durch eine mangelhafte Ausstattung der Schulen verschlechtert. Gute Schulbildung ist der Schlüssel für Integration und Arbeit.
Von 2015 bis April 2021 waren wir vom zuständigen Finanzamt als ein gemeinnütziger Verein anerkannt. Mit einer Satzungsänderung hat der Verein im April 2021 die Eigenschaft einer politischen Partei übernommen, weshalb wir die Gemeinnützigkeit aufgeben mussten.
 

Diese Webseite dokumentiert die Tätigkeit von Bildet Berlin! in den Jahren 2012 bis 2020. Aktuelle Informationen finden Sie unter http://bildet-berlin.de .

 

Informationen zu Schulqualität, Lehrermangel und der Situation angestellter Lehrkräfte in Berlin

 

Von 1.300 € Zulage bleiben im Durchschnitt keine 100 € netto!

Vielfach wird in der Diskussion um die Attraktivität des Lehrerberufs in Berlin darauf hingewiesen, dass angestellten Lehrkräften eine monatliche außertarifliche Zulage von 1.300 € gezahlt werde. Tatsächlich wird nicht ein fixer Betrag von 1.300 € als Zulage gezahlt, sondern die Differenz der aktuellen Erfahrungsstufe zur höchsten Erfahrungsstufe. Bei genauer Betrachtung wird deutlich: Nur für das erste Dienstjahr und damit nur für sehr kurze Zeit und sehr wenige Lehrkräfte ist der Bruttobetrag dieser Zulage tatsächlich so hoch, viele profitieren kaum oder gar nicht von der „1.300€-Zulage“ . Zu beachten ist: 

  • Der Betrag betrifft das Bruttogehalt. Im ersten Halbjahr 2012 beträgt die Differenz zwischen der ersten und der höchsten Erfahrungsstufe für die Entgeltgruppe E13 (Gymnasiallehrer/-innen) monatlich brutto 1.370 €. Netto bleiben von der Zulage in der Steuerklasse 1 627 € [1]. Dazu muss gesagt werden, dass mit der Einführung des TV-L 2008 die Einstiegsgehälter gesenkt wurden. So verdiente zum Zeitpunkt der Überleitung eine Lehrkraft in der Erfahrungsstufe 1 weniger als nach BAT in der Altersstufe, in der die meisten Absolventen den Schuldienst antreten. Dieser Sachverhalt zeigt deutlich, dass die von der Bildungsverwaltung einseitg festgelegten Entgeltgruppen für Lehrkräfte nicht für die Entlohnung von Lehrkräften geeignet sind. Dass die Bildungsverwaltung die Eingruppierung für angestellte Lehrkräfte einseitig festlegt ist rechtswiedrig [2]. Die heute gezahlte Zulage kompensiert also zum Teil mit der Einführung des TV-L durchgeführte Gehaltseinbußen.
  • Die 627 € netto werden nur für das erste Dienstjahr gezahlt. Im zweiten bis zehnten Dienstjahr beträgt die Zulage bei Steuerklasse I [1]:

    Dienstjahr(e)
    Zulage brutto
     Zulage netto
    1.
     1.370 € 627 €
    2. bis 3. 1.030 €
     475 €
    4. bis 6.
    847 €
    396 €
    7. bis 10.
    492 €
    225 €
    11. bis 40.
     0,00 €
    0,00 €
     Durchschnitt 206 €95 €

    Angestellte Lehrkräfte, die seit mehr als 10 Jahren im Schuldienst arbeiten, erhalten keine Zulage. Vergleicht man das Einkommen über eine Arbeitszeit von 40 Dienstjahren, so macht die „1300€-Zulage“ im Durchschnitt nach aktuellen Gehaltstabellen lediglich monatlich 206 € brutto und 95 € netto aus. Betrachten Sie dazu auch unsere Modellberechnungen zum Lebensarbeitszeitnettoeinkommen von Lehrkräften in Berlin.
  • Die Zulage wird von der Senatsverwaltung als außertarifliche Zulage im Rahmen einer individuellen Nebenabrede zum Arbeitsvertrag gewährt und kann vom Senat trotz der Absichtserklärung, die Zulage bis 2017 zu zahlen, jeweils zum Ende des Schuljahres gekündigt werden. Und was kommt eigentlich nach 2017? Sie stellt also keinen verlässlichen Bestandteil des Einkommens dar, den man bei der persönlichen Lebensplanung (Finanzierung von Familie, Wohnraum, ...) berücksichtigen kann.

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Quellen:
[1] Bildet Berlin! Modellberechnungen zum Lebenszeitnettoverdienst von Lehrkräfte mit der Laufbahnbefähigung für das Amt des Studienrats
, Tabellenblatt „E13 Stufe 5 - Modell“ unten. Die Berechnung der Differenz zu Erfahrungsstufe 5 in Steuerklasse I erfolgt gemäß Tarifrechner Oeffentlicher-Dienst.info
[2] GEW, 20.04.2012
Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen bei der Ausgestaltung von Eingruppierungsrichtlinien für angestellte Lehrkräfte

erstellt am 16.06.2012, letzte Aktualisierung am 25.01.2013
 
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