Bildet Berlin! ist ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder und Unterstützer:innen es leid sind, tatenlos zuzusehen wie sich die Qualität der schulischen Bildung in Berlin durch eine mangelhafte Ausstattung der Schulen verschlechtert. Gute Schulbildung ist der Schlüssel für Integration und Arbeit.
Von 2015 bis April 2021 waren wir vom zuständigen Finanzamt als ein gemeinnütziger Verein anerkannt. Mit einer Satzungsänderung hat der Verein im April 2021 die Eigenschaft einer politischen Partei übernommen, weshalb wir die Gemeinnützigkeit aufgeben mussten.
 

Diese Webseite dokumentiert die Tätigkeit von Bildet Berlin! in den Jahren 2012 bis 2020. Aktuelle Informationen finden Sie unter http://bildet-berlin.de .

 

Aktionen

 

Lohnkürzung UND Arbeitszeiterhöhung? Nicht mit uns!

Berlin kehrt zum 01.01.2013 in die „Tarifgemeinschaft der Länder“ (TdL) zurück [1]. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Bezahlung angestellter Lehrkräfte nicht in Tarifverhandlungen mit dem Land Berlin geregelt wird, sonder bundesweit. Einheitliche Löhne implizieren aber auch einheitliche Regelungen. Das ist insofern ein gravierendes Problem, als dass die befristete Nebenabrede – die den angestellten Lehrkräften Berlins seit 2009 die sofortige Eingruppierung in die Erfahrungsstufe 5 (E5) beschert – ganz und gar nicht im Sinne einer bundesweit einheitlichen Regelung ist. Das bedeutet, die übrigen Länder der Tarifgemeinschaft sehen es nicht gerne, wenn es Sonderwege und eine Bevorzugung in einem der Länder (hier: Berlin) gibt.

Die Aussage des Finanzsenators in der Zurückweisung der Aufforderung der GEW die Zulage im Rahmen einer tarifrechtlichen Vereinbarung zu regeln unterstreicht diese Tatsache brutal eindeutig: „[…] die derzeit bestehenden Regelungen sind bei der TdL auf Kritik gestoßen, sodass ich keine Chance für den […] Sonderweg Berlins sehe.“ [2]

Es gibt innerhalb der TdL jedoch zahlreiche Bundesländer, die über die gemeinsamen Regelungen hinaus individuelle Vereinbarungen treffen. Vor dem Hintergrund dieser Tatsachen muss das Argument, die Zulage könne wegen der TdL nicht länger gewährt werden, als vorgeschoben angesehen werden. Im Kern geht es um eine weitere Sparmaßnahme, die wieder einmal die angestellten Lehrkräfte leisten sollen!

erstellt am 19.12.2012, letzte Aktualisierung am 15.02.2013

 

STREIK der angestellten Lehrkräfte am 13.12.2012, 12 Uhr

Die GEW Berlin hat die angestellten Lehrkräfte an sieben Schulen für den 13.12.2012 ab 12 Uhr zum Warnstreik aufgerufen. Bildet Berlin! unterstützt den Streik und begrüßt, dass angestellte Lehrkräfte nun einen Ausgleich für die Nachteile gegenüber verbeamteten Kollegen auch als Tarifforderung einfordern und der Ernsthaftigkeit dieser Forderung durch den heutigen Warnstreik Nachdruck verleihen.

Es ist an der Zeit, dass der Senat sich seiner Verantwortung als Arbeitgeber stellt:
  
Wenn der Senat uns nicht verbeamtet, kann er mit uns nicht umgehen wie mit Beamten!

Wir sind keine „Beamte light“!

Wir fordern tarifrechtliche Vereinbarungen zu einer Eingruppierung, die angestellten Lehrkräften ein ihren verbeamteten Kollegen vergleichbares verfügbares Einkommen gewährt. Ggf. sind hierzu auch Zulagen im Sinne von §16 (5) TV-L in Betracht zu ziehen.

Wir fordern weiterhin eine tarifrechtliche Vereinbarung zur Arbeitszeit von Lehrkräften. Die Ankündigung des Senats, den Wegfall der Arbeitszeitkonten nicht vollständig auszugleichen, zeigt uns erneut, wie verantwortungslos uns die „sozialdemokratische“ Berliner Senatsbildungsverwaltung grundlegende Arbeitnehmerrechte verwehrt!


erstellt am 13.12.2012, letzte Aktualisierung am 27.03.2013

 

"Wenn es Ihnen hier nicht passt, dann gehen Sie doch." - Gar nicht so einfach!

Ein Paradebeispiel dafür, wie sich die Senatsverwaltung in ihren eigenen "Argumenten" verstrickt:

Wie wir erfuhren hatte es ein junger angestellter Lehrer in Berlin satt, sich von Herrn Rackles sagen zu lassen "Wenn es Ihnen hier nicht passt, dann gehen Sie doch." und plante genau das zu tun. An attraktiven Angeboten außerhalb Berlins mangelte es Dank gleich zweier Mangelfächer nicht, allein die Freigabe von Berlin wurde mit der Begründung verweigert, es bestünde dringender Bedarf an seiner Schule, der sich nicht anderweitig decken ließe.

Nun wird es pikant: Der an seinem Gymnasium so unentbehrliche Fachlehrer wurde nach seinem abgewiesenen Freistellungsantrag kurzerhand mit einer halben Stelle an eine Sekundarschule für teilweise fachfremden Unterricht abgeordnet!

Es bedurfte eines Gesprächs in der Senatsbildungsverwaltung bis auch diese den Kurzschluß in der Logik nachvollzogen haben und dem Kollegen nun freies Geleit zusagten.

erstellt am 05.11.2012, letzte Aktualisierung am 05.11.2012

 

Schulrat mit E14? Das kann es nur in Berlin geben!

Die Senatsverwaltung hat ein besonders attraktives Angebot zu machen: Für die Position eines Schulrats im Referat für die Schulinspektion (Referat VI C) bietet die Senatsbildungsverwaltung Beamten A15, Angestellten E 14 vorbehaltlich einer endgültigen Bewertung. Unsere Modellberechnungen haben ergeben, dass Angestellte selbst in der Entgeltgruppe E14 durchschnittlich weniger Nettoeinkommen erhalten als Studienräte in der zwei Besoldungsgruppen unter A15 liegenden Besoldungsgruppe A13. Eine telefonische Nachfrage ergab, dass der Nachsatz "vorbehaltlich einer endgültigen Bewertung" bedeutet, dass man sich über die Vergütung von Angestellten noch nicht im Klaren sei und dass je nach Eignung auch die Entgeltgruppe E13 in betracht kommt!

erstellt am 05.11.2012, letzte Aktualisierung am 06.11.2012

 

Die nächste riesen Sauerei: Der Berliner Senat will die Arbeitszeitkonten ohne angemessenen Ausgleich abschaffen

Die nächste riesen Sauerei ist im Anmarsch: Der Berliner Senat will die Arbeitszeitkonten ohne angemessenen Ausgleich abschaffen. Die Arbeitszeit von Lehrer/innen wurde 2003 um 8% erhöht. Auch die der angestellten, denn angestellte Lehrkräfte werden ja im Punkto Arbeitszeit wie keine anderen Angestellten in diesem Land nach Gutsherrenart wie Beamte behandelt - ohne dass wir ein vergleichbares Maß an Einkommen und Sicherheit gewährt bekommen. Während die Arbeitszeiterhöhung bei allen anderen Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes nur 5% betrug und auch schon bald wieder zurückgenommen wurden, blieb es bei der massiven Arbeitszeiterhöhung der Lehrer/innen. Im Gegenzug werden seit 2004 als teilweise Kompensation jährlich 4 unterrichtsfreie Tage gewährt (wobei einen davon die Kollegen durch Vertretung - also wir selbst durch weitere Mehrarbeit! - erwirtschaften) sowie 5 Tage im Jahr auf ein Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.

erstellt am 05.11.2012, letzte Aktualisierung am 14.11.2012

 

Im sexy Berlin geht's dann halt auch mal ohne Gehalt!

Fassungslos macht uns, was wir heute im Tagesspiegel über den Umgang mit neu eingestellten Lehrer/innen lesen: Nachdem sich der Senat in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage jüngst die Gehälter angestellter Lehrer/innen schön gerechnet hat haben über 8 Wochen nach Schuljahresbeginn einige befristet neu eingestellte Lehrer/innen noch gar kein Gehalt erhalten!

erstellt am 05.10.2012, letzte Aktualisierung am 05.10.2012

 

VOB sieht erheblichen Einstellungsbedarf in MINT-Fächern, Fremdsprachen und Kunst in den kommenden Jahren

Die Vereinigung der Oberstudiendirektoren des Landes Berlin (VOB) hat anhand einer verbandsinternen Umfrage eine Prognose für den Einstellungsbedarf an Gymnasiallehrer/innen in den kommenden Jahren erstellt. Deutlich wurde hierbei, dass vor allem in den MINT-Fächern, Fremdsprachen und Kunst ein erheblicher Einstellungsbedarf zu erwarten ist. In diesem Zusammenhang, so die VOB, könne das Berlin auf keine/n seiner älteren Lehrer/innen verzichten: das Alter berücksichtigende Arbeitsermäßigungen seien daher von zentraler Bedeutung um die Leistungsfähigkeit der Berliner Gymnasien in Zeiten einer bundesweiten Knappheit an Lehrkräften aufrecht zu erhalten.

-> Pressemitteilung der VOB vom 2.9.2012

erstellt am 11.09.2012, letzte Aktualisierung am 11.09.2012

 

Der Berliner Senat rechnet sich die Gehälter angestellter Lehrer schön, kann aber auf verbeamtete Lehrer aus anderen Ländern nicht verzichten!

Im Rahmen einer kleinen Anfrage im Abgeordnetenhaus legt Staatsekretär Mark Rackles eine Modellrechnung zum Einkommen einer verbeamteten Lehrkraft bei einer fiktiven Einstellung zum Stichtag 1.7.2012 vor [1]. Dieser Stichtag hat es in sich: Während die Bildungsverwaltung mit der Erhöhung der Angestelltengehälter zum 1.7.2012 (!) rechnet, wurde die vom Senat geplante Erhöhung Besoldung der Beamten zum 1.8.2012 (!) um 2 % [2] nicht berücksichtigt [vgl. 3]. Doch es kommt noch besser: Laut Antwort des Staatssekretärs erhalten Lehrkräfte mit einem Wahlfach die Entgeltgruppe E12, gemäß Lehrerrichtlinien wird ihnen aber nur das Gehalt der Entgeltgruppe E11 bezahlt!

erstellt am 05.08.2012, letzte Aktualisierung am 18.08.2012

 

Dieses Schuljahr ist keines, an dem die Bildungsverwaltung ihren Erfolg im Bemühen um Neueinstellungen messen darf

Die Senatsbildungsverwaltung rühmt sich, den Bedarf an Neueinstellungen für Lehrer/-innen in diesem Jahr gut abgedeckt zu haben. Dazu stellen wir fest, dass aufgrund der Verkürzung der Schulzeit auf 12 Jahre und damit dem Wegfall des doppelten Abiturjahrgangs in diesem Jahr der Lehrerbedarf mit 800 vollen Stellen weniger als 2/3 des in den kommenden Jahren prognostizierten Lehrerbedarfs und nur etwas mehr als die Hälfte des für das Schuljahr 2014/15 erwarteten Lehrerbedarfs darstellt [1, S. 10]. 

erstellt am 05.08.2012, letzte Aktualisierung am 11.08.2012

 

Bildet Berlin! präsentiert das Schwarzbuch Schule

         

Gemeinsam mit der GEW hatte Bildet Berlin! am 7. Juni 2012 zu einer Protestkundgebung vor der Bildungsverwaltung aufgerufen. Symbolisch wurde eine riesige damfende Heiße Kiste auf die Bühne getragen, vor der Mitglieder der Initiative aus Einträgen zitierten und so noch einmal das ganze Ausmaß der verantwortungslosen Zustände an der Berliner Schule verdeutlichten.

erstellt am 09.06.2012, letzte Aktualisierung am 30.05.2013

 

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