Bildet Berlin! ist ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder und Unterstützer:innen es leid sind, tatenlos zuzusehen wie sich die Qualität der schulischen Bildung in Berlin durch eine mangelhafte Ausstattung der Schulen verschlechtert. Gute Schulbildung ist der Schlüssel für Integration und Arbeit.
Von 2015 bis April 2021 waren wir vom zuständigen Finanzamt als ein gemeinnütziger Verein anerkannt. Mit einer Satzungsänderung hat der Verein im April 2021 die Eigenschaft einer politischen Partei übernommen, weshalb wir die Gemeinnützigkeit aufgeben mussten.
 

Diese Webseite dokumentiert die Tätigkeit von Bildet Berlin! in den Jahren 2012 bis 2020. Aktuelle Informationen finden Sie unter http://bildet-berlin.de .

 

Unsere Ziele und Forderungen

 

Faire Behandlung angestellter Lehrerinnen und Lehrer Voraussetzung zur Sicherung der Schulqualität in Berlin!

Bildet Berlin! kritisiert die politisch gewollte Situation und Behandlung angestellter Lehrerinnen und Lehrer in Berlin:

  1. Ungerechte Bezahlung

  2. Missachtung der Mitbestimmungsrechte angestellter Arbeitnehmer/-innen

  3. Die Ungleichbehandlung Angestellter gefährdet die Ausstattung der Berliner Schule mit qualifizierten Lehrer/-innen

Begründung der Kritik:

  1. Die massiv ungerechte Bezahlung hemmt die so notwendige Motivation von Lehrkräften!
    Angestellte verdienen tariflich gesichert für die gleiche Arbeit netto ca. 14% weniger als verbeamtete Berliner Kollegen – in 40 Dienstjahren sind das über 150.000€.

  2. Die Missachtung der Mitbestimmungsrechte angestellter Arbeitnehmer/-innen hemmt die so notwendige Motivation von Lehrkräften!
    Angestellte Lehrkräfte besitzen in Berlin prinzipiell alle Pflichten der Beamten, grundlegende Rechte angestellter Arbeitnehmer/-innen werden aber verwehrt. Sie sind damit „Beamte light“. Dieses undemokratische Vorgehen missachtet grundlegende Mitbestimmungsrechte angestellter Arbeitnehmer/-innen:

    1. Eine derzeit in Gutsherrenart vom Senat außertariflich gewährte Zulage verringert die Einkommensdifferenz zwar auf ca. 9%, …
  • gleicht den Einkommensunterschied aber nicht einmal ansatzweise aus (es bleiben in 40 Dienstjahren eine Differenz von über 100.000€),
  • lässt keinerlei Einkommensentwicklung zu und
  • die Ankündigung, die Zulage bis Ende 2017 zu zahlen, bleibt eine bloße willkürliche Absichtserklärung.
Nach wie vor besteht kein verlässlicher Rechtsanspruch – angestellten Lehrkräften droht jährlich eine Lohnkürzung.
  1. Arbeitszeit und Eingruppierung in Entgeltgruppen werden vom Senat unter Missachtung grundlegender Arbeitnehmerrechte – mit Verweis auf Regelungen für Beamte – einseitig festgelegt.

    Ein konkretes Beispiel ist die Absicht des Senats, die Arbeitszeitkonten (AZK) ohne Ausgleich zu streichen. Dies kommt einer Arbeitszeiterhöhung gleich, die ohne Mitbestimmung durchgesetzt wird.
  1. Die Ungleichbehandlung Angestellter gefährdet die Ausstattung der Berliner Schule mit qualifizierten Lehrer/-innen!
  1. Berlin hat bundesweit die ältesten Lehrer/-innen (55% sind über 50 Jahre alt) und damit einen besonders großen Einstellungsbedarf.

  2. In den kommenden Jahren werden jährlich Einstellungen im Umfang von bis zu 1500 vollen Stellen erforderlich sein.

  3. Derzeit wird ein nicht unerheblicher Teil des Unterrichts von ca. 700 Vertretungslehrer/-innen (PKB-Kräften) erteilt, von denen über 300 nicht einmal über das erste Staatsexamen verfügen.

  4. Ein zunehmender Teil des Unterrichts wird von Quereinsteigern ohne pädagogische Ausbildung erteilt, deren Nachqualifizierung oft erst mit Verzögerung und unter extremer Belastung der Teilnehmer/innen erfolgt.

Bildet Berlin! fordert eine faire Behandlung angestellter Lehrerinnen und Lehrer zur Sicherung der Schulqualität in Berlin:
  • Es muss eine tarifrechtlich gesicherte Zulage für angestellte Lehrkräfte geben, die die Unterschiede im Einkommen zwischen Angestellten und Beamten ausgleicht!

  • Fragen zur Eingruppierung und Arbeitszeit sind unter Berücksichtigung der grundlegenden Mitbestimmungsrechte angestellter Arbeitnehmer/-innen zu regeln!

  • Einstellungen in den Schuldienst dürfen nur mit voller Lehrbefähigung vorgenommen werden! Die Schulen benötigen eine Ausstattung mit Lehrkräften von 110%!

→ Diese Forderungen als PDF herunterladen

erstellt am 28.01.2013, letzte Aktualisierung am 11.06.2017
 
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